Gewinne 1 von 20 Gooodies-Päckchen!
Die prebiotischen Goood Training Gooodies mit köstlicher, regionaler Rote Bete eignen sich aufgrund ihrer Größe perfekt fürs Training und für zwischendurch.
Die 100 % vegane, weizenfreie und verdauliche Rezeptur enthält Mannan-Oligosaccharide (MOS), welche die Darmflora zusätzlich unterstützen. Die Training Gooodies kommen ohne Zucker und ohne künstliche Farb-, Aroma- und Konservierungsstoffe aus und schmecken somit auch sensiblen Hundemägen.
Und so kannst du gewinnen:
Beantworte die Glücksfrage richtig, fülle das Formular aus, schicke es ab – und schon hast du eine Chance, die Gooodies zu gewinnen.
Die Glücksfrage lautet:
Woher bezieht Goood die Rote Bete?
Woher bezieht Goood die Rote Bete?
Die Antwort findest du auf dieser Seite:
Diese Verlosung ist leider schon abgelaufen.
Teilnahme-Bedingungen
- Einsendeschluss ist der 06.01.2025
- Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab 16 Jahren.
- Jedes Türchen zählt als einzelne Gewinnaktion. Es darf pro Türchen mehrfach teilgenommen werden.
- Die Gewinner werden nach der Auslosung per E-Mail informiert. Sie haben ab der Kontaktierung 10 Tage Zeit, sich per E-Mail zurückzumelden.
- Die Gewinner-Adresse wird zur Aussendung des Gewinns an das Unternehmen weitergeleitet, das diesen bereitstellt. Für den Versand in angemessener Frist nach Bekanntgabe und Adressbestätigung ist ausschließlich dieses Unternehmen verantwortlich.
- Wir weisen darauf hin, dass bei allen Verlosungspräsentationen die „Abbildungen ähnlich“ sind. Die FORUM Zeitschriften & Spezialmedien GmbH (FZS GmbH) leistet keine Gewähr für die Mangelfreiheit der Gewinne. Sie haftet ebenso nicht für auf dem Transportweg verlorengegangene Gewinne.
- Zur Teilnahme dürfen keine Bots oder andere technische Mittel eingesetzt werden, welche u.a. dazu dienen, automatische Anmeldungen/Teilnahmen zu generieren. Diese haben den Ausschluss zur Folge. Im Zweifel liegt die Entscheidung bei der FZS GmbH. Bei Zuwiderhandlung behält sich die FZS GmbH vor, entsprechende Rechtsmittel einzulegen.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen!